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13.02.2017

​Leitungswasser – eine saubere Sache?

Wir sagen ja - wenn Planer, Architekten, Installateure und Großhandel die Trinkwasserhygiene „zu ihrer Sache“ machen.

Sauberes Trinkwasser ist eines der kostbarsten und wichtigsten Güter überhaupt. Wir verwenden es täglich: beim Verzehr von Getränken, bei der Zubereitung von Nahrung, bei der Säuglingspflege sowie bei der täglichen Körperhygiene. All dies tun wir mit Selbstverständlichkeit und mit Vertrauen in die Qualität unseres Trinkwassers, schließlich gilt es als das am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Dennoch ist Wasser häufig verschmutzt und führt erwiesenermaßen zu schweren Erkrankungen. Laut Report des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sind allein im Jahr 2012 insgesamt 5.852 Menschen in Europa an den Folgen verunreinigten Wassers erkrankt, wie z.B. an einer Legionellose. Die Dunkelziffer dürfte dabei sogar deutlich höher liegen, da Legionellen als Ursache einer Pneumonie häufig unerkannt bleiben.

Bietet klare Vorgaben: die EU-Norm DIN EN 806

In Deutschland und Österreich wird sauberes Trinkwasser durch die im Jahr 2001 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Diese besagt, dass das genutzte Wasser zu keiner Schädigung der Gesundheit führen darf. Auch die EU gibt hier klare Richtlinien vor: Die in der DIN EN 806 formulierten „Technischen Regeln für die Trinkwasserinstallation“ sollen dauerhaft gesundes Trinkwasser sicherstellen.

Wichtig für alle Planer, Architekten, Installateure und den Großhandel: Ab dem 10. April 2017 treten neue Werkstoffanforderungen zur Erhaltung der Trinkwasserqualität in Kraft. Demzufolge dürfen bei der Trinkwasserinstallation nur noch Materialien zum Einsatz kommen, die die verbindlich geltenden Werkstoffanforderungen zur Trinkwasserhygiene in vollem Umfang erfüllen.

Wer nicht geprüfte oder nicht den Werkstoffanforderungen entsprechende Materialien einsetzt, begeht demnach ab dem 10. April 2017 eine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt auch für Anlagen, die noch vor dem Stichtag aufgestellt, aber erst danach in Betrieb genommen und abgenommen werden. Durch die Verordnung soll verhindert werden, dass sich aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien Chemikalien lösen, die das Trinkwasser kontaminieren und das Wachstum von Bakterien begünstigen können.

Die Praxiserfahrung zeigt, dass Fehler, die bereits bei der Planung und Ausführung und später beim Betrieb und der Instandhaltung gemacht werden, zu einer maßgeblichen Beeinträchtigung der Trinkwasserbeschaffenheit führen können. Die Folge: Die an das Trinkwasser gestellten Anforderungen werden nicht mehr erfüllt und es kann zu Gesundheitsschädigungen kommen. Die EU gibt in Ihrer Richtlinie dabei betriebs-, bau- und verfahrenstechnische Regelungen vor, welche in einer optimalen Kombination zueinander die Bildung von gesundheitsgefährdenden Keimen im Trinkwasser verhindern sollen.

Daher muss bereits bei Projektbeginn auf eine korrekte Durchführung geachtet werden: Da die Leitungen zumeist nur schwer zugänglich in Installationsschächten, in Vorwandinstallationen oder unter Putz verlegt sind, ist die Nachbesserung einer unzureichenden Dämmung in der Regel sehr arbeits- und kostenintensiv.

Die Lösung liegt im Detail

Zu den Faktoren, die die Trinkwasserqualität häufig gefährden, zählen neben einer unsachgerechten Verlegung der Kalt- und Warmwasserleitungen eine nicht ausreichende oder fehlende Dämmung – dies gilt auch bei Leitungsarmaturen, Ventilen, Flunschen oder Rohrbefestigungen, an denen die Dämmung punktuell unterbrochen wurde. Generell gilt: die Temperatur in Kaltwasserleitungen darf 25 °C nicht überschreiten, die in Warmwasserleitungen 60 °C nicht unterschreiten. Um dies zu gewährleisten, schreibt die DIN EN 806-2 vor, dass Leitungen für kaltes Trinkwasser ohne eine entsprechende Dämmung nicht neben Wärmequellen wie z.B. Heizleitungen und durch beheizte Bereichen verlaufen dürfen.

Eine ausreichende Dämmung ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Kalt- und Warmwasserleitungen baulich bedingt durch einen gemeinsamen Versorgungskanal laufen. Umgekehrt sind Warmwasserleitungen vor Kälteeinwirkung zu schützen. Auch das Energieeinsparungsgesetz (GEG) empfiehlt eine ausreichende und sachgemäße Dämmung. Dabei muss die Dämmung genauso dick sein wie der Rohraußendurchmesser. Wie dick diese jedoch mindestens sein soll, werden durch länderspezifische Vorgaben geregelt.

offenzellig_vs_geschlossenzellig_beschaedigung

Geprüfte Materialien für Sicherheit auf ganzer Strecke

Natürlich spielt auch die richtige Auswahl des Dämmmaterials eine maßgebliche Rolle. Zur Dämmung sind Kautschuk-Dämmstoffe von Kaimann die ideale Wahl: Dank ihrer Geschlossenzelligkeit bieten die elastomeren Dämmstoffe einen hohen Diffusionswiderstand von bis zu μ 10.000, sind somit gegen Feuchtigkeit resistent und vermeiden die Bildung von Tauwasser und Korrosion – das A und O für die Dämmung von Trinkwasserleitungen. Offenzellige Schaum- und Faserstrukturen saugen Wasser wie ein Schwamm auf, wodurch der Dämmstoff seine Eigenschaften verliert. Selbst bei handwerklich sorgfältigster Ausführung sind Undichtigkeiten bei der externen Dampfbremse und Wassereintritt in die Dämmung oft nicht zu vermeiden.

Kaiflex Dämmstoffe sind gegenüber offenzelligen Materialien noch mehr im Vorteil. Denn: Durch ihre superfeine Struktur der einzelnen, in sich geschlossenen Zellen führen selbst Kratzer an der Dämmstoffoberfläche zu keiner Beschädigung benachbarter Einheiten – und die Feuchtigkeitsresistenz bleibt trotz des Schadens gewährleistet!

Doch Kaiflex Produkte überzeugen nicht nur durch ihre Resistenz gegenüber Feuchtigkeit, sondern auch durch ihre niedrige Wärmeleitfähigkeit: Dank einem Lambdawert von bis zu 0,033 W/(m·K) bleiben die oben definierten Temperaturen für Warm- und Kaltwasser sicher erhalten, was der Legionellenbildung vorbeugt. Zu unseren Kautschukdämmstoffen bieten wir Ihnen sinnvoll miteinander verzahnte Systemlösungen: Dämmstoffe plus Rohrträger und dazu passende Kleber, so dass eine durchgehende Dämmung ohne Probleme gewährleistet werden kann.