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25.05.2021

Technische Informationen zur Dämmung von Lüftungsanlagen

Erfahren Sie welche spezifischen Anforderungen Sie beachten müssen.

Einführung Lüftungsanlagen: Begriffe

Der Begriff der Lüftungsanlagen besteht aus Lüftungsleitungen und allen zu ihrer Funktion erforderlichen Bauteilen und Einrichtungen. Sie bestehen aus allen von Luft durchströmten Bauteilen, wie Lüftungsrohren, -formstücken, -schächten und -kanälen, Schalldämpfern, Ventilatoren, Luftaufbereitungseinrichtungen, Brandschutzklappen und anderen Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch und Absperrvorrichtungen gegen Rauchübertragung (Rauchschutzklappen) sowie aus ihren Verbindungen, Befestigungen, Dämmschichten, brandschutztechnischen Ummantelungen, Dampfsperren, Folien, Beschichtungen und Bekleidungen. Lüftungsanlagen im Sinne der M-LüAR sind auch Klimaanlagen, raumlufttechnische Anlagen sowie Warmluftheizungen. Hier sind immer die landesspezifischen Eigenheiten zu beachten.

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Grundlegende Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen

Gemäß § 41 Abs. 2 der Musterbauordnung müssen Lüftungsleitungen sowie deren Bekleidungen und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Brennbare Baustoffe sind zulässig, wenn ein Beitrag der Lüftungsleitung zur Brandentstehung und Brandweiterleitung nicht zu befürchten ist. Bei der Kombination von Baustoffen ist auf die Verbundwirkung gemäß den Hinweisen in den Verwendbarkeitsnachweisen zu achten.

Verwendung brennbarer Baustoffe bei Lüftungsleitungen

Die Verwendung schwerentflammbarer Baustoffe ist zulässig

  • für Lüftungsleitungen, die nicht durch Bauteile hindurchgeführt werden, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit aus Gründen des Raumabschlusses vorgeschrieben ist,
  • für Lüftungsleitungen mit Brandschutzklappen am Durchtritt durch Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit aus Gründen des Raumabschlusses vorgeschrieben ist; die Brandschutzklappen müssen mindestens feuerhemmend sein; die höheren Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit aufgrund der Abschnitte 4 bis 6 bleiben unberührt oder
  • für Lüftungsleitungen, die mindestens feuerhemmend sind (schwerentflammbare Baustoffe jedoch nur für die innere Schale) sowie für Lüftungsleitungen, die in einem mindestens feuerhemmenden Schacht verlegt sind; die höheren Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit aufgrund der Abschnitte 4 bis 6 bleiben unberührt.

Schwerentflammbare Baustoffe nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2020/1

Im Jahr 2016 wurde die MBO basierend auf der Fassung von 2002 grundlegend überarbeitet und die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einem Dokument zusammengeführt, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Diese konkretisiert die Anforderungen an bauliche Anlagen und ist untergliedert in verschiedene Teile (A bis D).

Tabelle 1 Mindestens erforderliche Leistungen gemäß MVV TB 2020/1

Bauaufsichtliche Anforderung

Bauprodukte, ausgenommen lineare Rohrdämmstoffe und Bodenbeläge

Lineare Rohrdämmstoffe

nichtbrennbar1

A2-s1,d0*

A2L-s1,d0*

schwerentflammbar und nichtbrennend abfallen oder abtropfend, sowie geringe Rauchentwicklung

C-s1,d0*

CL-s1,d0*

schwerentflammbar und nichtbrennend abfallen oder abtropfend

C-s2,d0*

CL-s2,d0*

schwerentflammbar und geringe Rauchentwicklung

C-s1,d2*

CL-s1,d2*

schwerentflammbar

C-s2,d2*

CL-s2,d2*

normalentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfend

E

EL

normalentflammbar

E-d2

EL-d2

 

soweit erforderlich zusätzlich Schmelzpunkt > 1000 °C

* soweit erforderlich Glimmverhalten

Quelle: MVV TB 2020, Anhang 4, Tabelle 1.2

Wozu werden Lüftungsanlagen gedämmt?

Lüftungsanlagen, speziell Lüftungsanlagen für die Außenluftansaugung müssen gegen den Ausfall von Schwitzwasser gedämmt werden. Dies kann außen auf dem Kanal oder innen im Kanal erfolgen. Da die Kaiflex KKplus (s1/s2/s3) Systeme den Hygienerichtlinien der VDI 6022 (Hygieneanforderungen an raumluft-technische Anlagen) entsprechen, ist mit diesen Produkten eine Dämmung im Inneren des Kanals möglich.

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Wir empfehlen, auf den Einsatz von offenzelligen Dämmstoffen zu verzichten. Die erhebliche Temperaturdifferenz zwischen Kanaloberfläche und Umgebung in Verbindung mit der zu berücksichtigenden Luftfeuchtigkeit können sowohl bei Beschädigungen einer dampfsperrenden Schicht von offenzelligen Dämmstoffen, als auch bei Versagen von Kontaktverklebungen, zur Durchfeuchtung und Versagen des Dämmsystems mit nachfolgender Korrosion der Anlagentechnik führen. Dies ist ebenfalls im Abschnitt 3.3.2 Kältedämmung bzw. 6.1.2 der DIN 4140 aufgeführt.

Besonderheiten bei der Dämmung von Lüftungskanälen Innen

Bei einer Dämmung im Inneren des Kanals gilt zu beachten, dass sich dadurch der Querschnitt im Kanal reduziert. Hierdurch kann sich je nach Kanalgröße die Strömungsgeschwindigkeit im Kanal deutlich erhöhen, was über die Zeit zu einer Abreibung des Kautschukmaterials führen kann. Bei einer Strömungsgeschwindigkeit in einem Lüftungskanal, die kleiner als 10 m/s ist, kommt es bei fachgerechter Verarbeitung zu keinen Ablöseerscheinungen des selbstklebenden Plattenmaterials Kaiflex KKplus (s1/s2/s3), sodass in diesem Fall auf eine Kaschierung verzichtet werden kann.

Auswahl der Dämmschichtdicken nach DIN EN 1946-6-2009

Tabelle 2 Wärmedämmung von Luftleitungen mit WLS 045

 

 

Luftart und Temperatur der Luft in der Leitung (0L)

Umgebungs-Lufttemperatur und Dämmdicke bei Leitungsverlegung (λ = 0,045 W/(m·K) )

außerhalb der thermischen Hülle,innerhalb des Gebäudes

innerhalb der thermischen Hülle

< 10 °C

(z. B. Dach)

< 18 °C

(z. B. Keller)

≥ 18 °C
Mindest

mm

Verbessert

mm

Mindest

mm

Verbessert

mm

Mindest

mm

Verbessert

mm

Außenluft θAL (dampfdicht)

-

≥ 25

≥ 25

≥ 40

≥ 40

≥ 60

≥ 60

Zuluft θAL

ohne WRG

≥ 25

≥ 25

≥ 40

≥ 40

≥ 60

≥ 60

Zuluft θZu = <20 °C

mit WRG

≥ 25

≥ 40

≥ 10

≥ 25

0

0

Zuluft θZu = >20 °C

mit Abluft-WP

≥ 40

≥ 80

≥ 25

≥ 40

≥ 10

≥ 25

Zuluft θZu = >40 °C

Luftheizung

≥ 60

≥ 80a

≥ 40

≥ 60

≥ 25b

≥ 40b

Abluft θFL/Fortluft θFL

ohne WRG

≥ 40

≥ 40

≥ 25

≥ 25

0

0

Fortluft θFL (dampfdicht)

mit WRG u/o Abluft WP

≥ 20

≥ 20

≥ 30

≥ 30

≥ 25

≥ 40

 

oder keine Luftleitungen in diesem Bereich

darf im zu versorgenden Raum verringert werden

Quelle: DIN 1946-6-2009, Tabelle 20 — Wärmedämmung von Luftleitungen mit WLS 045

„Wenn brennbar – dann schwerentflammbar!“ Konforme Produktlösungen der Kaimann GmbH

Produkt

Baustoffklasse gem. EN 13501-1 für Platten (planar)

Baustoffklasse gem. EN 13501-1 für Schläuche (linear)

Kaiflex KKplus s1

B-s1,d0

BL-s1,d0

Kaiflex KKplus s2

B-s2,d0

BL-s2,d0