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09.01.2024

Gebäudeenergiegesetz 2024: Höhere Dämmdicken bei kalten Leitungen!

Gebäudeenergiegesetz 2024 - Erneuerbare Energieträger im Fokus

Nachdem die Bundesregierung das neue Gebäudeenergiegesetz am 29. September 2023 gebilligt hat, kommen auf Hauseigentümer und diejenigen die es noch werden wollen, einige Herausforderungen zu. Die seit dem 1. Januar 2024 gültige Fassung setzt einen klaren Fokus auf nachhaltigere Gebäude. So müssen Bauten in Neubaugebieten ab dem kommenden Jahr bereits mit 65 % erneuerbare Energien beheizt werden. Für Gebäude außerhalb von Neubaugebieten gilt diese Regelung erst ab 2026. Bei Bestandsgebäuden gelten Übergangsfristen mit verschiedenen technologischen Möglichkeiten. Es dürfen die bestehenden Heizungen weiterverwendet werden, solange diese funktionsfähig oder reparabel sind. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Förderprogramme, die den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf erneuerbare Lösungen erleichtern sollen.

Auch bei der Dämmung von Wärme- und Kälteleitungen gibt es einige Änderungen: Insbesondere die Dämmschichtdicken für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen wurden deutlich erhöht!

Neuerungen bei der Dämmung von Rohrleitungen:

  • Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen mit einem Innendurchmesser von bis zu 22 mm müssen mit mindestens 9 mm gedämmt werden
  • Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen mit einem Innendurchmesser von mehr als 22 mm müssen mit mindestens 19 mm gedämmt werden
  • Nachrüstung von zugänglichen, ungedämmten Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen unabhängig der Einspardauer erforderlich

    Mehr Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz 2024