BLOG
|
28.01.2023

Erläuterungen zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

In Deutschland gibt es in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung. Diese 16 Landesbauordnungen (LBO) orientieren sich an einem gemeinsamen Muster, der Musterbauordnung (MBO). Die LBO definieren die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und legen das Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Bauprodukte und Bauarten fest.

Im Jahr 2016 wurde die MBO basierend auf der Fassung von 2002 grundlegend überarbeitet und die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einem Dokument zusammengeführt, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Diese konkretisiert die Anforderungen an bauliche Anlagen und ist untergliedert in verschiedene Teile (A bis D).

  • A: Konkretisierung der Grundanforderungen an Bauwerke
  • B: Ergänzungen zu Teil A für Bauteile und Sonderkonstruktionen
  • C: Regelungen zur Leistung von nicht harmonisierten Bauprodukten
  • D: Produkte, für die kein Verwendbarkeitsnachweis notwendig ist

Wesentliche Neuerung:

Mit Baden-Württemberg ist die Muster-Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen 2019/1 ff. seit dem 1. Januar 2023 nun in allen 16 Bundesländern in das Landesrecht überführt worden.

Ab diesem Zeitpunkt müssen schwerentflammbare Bauprodukte/Bauarten mindestens mit der Brandklasse C/CL-s2, d0 ausgestattet sein!