Im Jahr 2016 wurde die MBO basierend auf der Fassung von 2002 grundlegend überarbeitet und die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einem Dokument zusammengeführt, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Diese konkretisiert die Anforderungen an bauliche Anlagen und ist untergliedert in verschiedene Teile (A bis D).
- A: Konkretisierung der Grundanforderungen an Bauwerke
- B: Ergänzungen zu Teil A für Bauteile und Sonderkonstruktionen
- C: Regelungen zur Leistung von nicht harmonisierten Bauprodukten
- D: Produkte, für die kein Verwendbarkeitsnachweis notwendig ist
Wesentliche Neuerung:
Mit Baden-Württemberg ist die Muster-Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen 2019/1 ff. seit dem 1. Januar 2023 nun in allen 16 Bundesländern in das Landesrecht überführt worden.
Ab diesem Zeitpunkt müssen schwerentflammbare Bauprodukte/Bauarten mindestens mit der Brandklasse C/CL-s2, d0 ausgestattet sein!